Der freiwillige Austritt von Mitgliedern kann nur zum 31.12. eines Kalenderjahres erfolgen. Er ist spätestens zum 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich dem Vorstand zu erklären. Abweichungen hierzu kann der Vorstand zulassen, insbesondere bei Wechsel des Wohnortes.
Zur Info: Zwergenturnen nach den Faschingsferien zurück im Turnerheim • Save the date: Generalversammlung am Dienstag, den 29. April 2025 19:00 Uhr im Turnerheim