Der Verein führt den Namen: Turnverein 1846 Eberbach e.V. und hat seinen Sitz in Eberbach/Neckar, Jahnplatz 2. Er ist in das Vereinsregister eingetragen und wurde am 04. Juni 1846 gegründet. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Dem Vorstand obliegen alle Angelegenheiten, die von der Satzung nicht anderen Vereinsorganen zugewiesen sind.
Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Stimmenthaltung bedeutet Nicht-Teilnahme an der Abstimmung.
Mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen entscheidet die Mitgliederversammlung über:
– Änderung der Satzung
– Anträge, die Entscheidungen zum Gegenstand haben, welche satzungsgemäß dem Vorstand oder dem Turnrat zustehen.
– In allen anderen Fällen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Stimmenthaltung bedeutet Nicht-Teilnahme an der Abstimmung.
Für Entlastungen und die Wahl der Vorsitzenden und der weiteren Vorstandsmitglieder bestimmt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter aus ihrer Mitte.
Anträge an die Versammlung sind mindestens eine Woche vorher schriftlich an die Vorsitzenden einzureichen. Später gestellte Anträge werden nur behandelt, wenn die Mitgliederversammlung zustimmt.
Der Kassenwart ist für die ordnungsgemäße Führung der Vereinskasse und für die Verwaltung des Vereinsvermögens verantwortlich. Im übrigen gelten die vom Turnrat erlassenen Richtlinien über die Kassenführung.
Die Mitgliederversammlung wählt für jedes Geschäftsjahr mindestens zwei Kassenprüfer, die nicht Mitglied des Vorstandes sein dürfen und nicht mit sonstigen Kassenführungsaufgaben für den Verein tätig sind. Die Kassenprüfer berichten der nächsten Generalversammlung über das Prüfergebnis. Scheidet ein Kassenprüfer vorzeitig aus, nimmt der Turnrat eine Ergänzungswahl vor.
Die Aufgabe des Jugendausschusses regelt eine besondere Jugendordnung.
Die Abteilungen regeln ihre Angelegenheiten selbständig im Rahmen der von Satzung und Turnrat bestimmten Richtlinien.
Schlichtung von Streitigkeiten innerhalb des Vereins obliegen dem Vorstand. Ein Mitglied des Vorstandes kann nicht mitwirken, wenn es persönlich beteiligt ist.
Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Stand: April 2023
Copyright © 2024 Alle Rechte vorbehalten.